In den meisten Fällen geht es schnell: Ein Windstoß und schwupp… zu ist die Haustür. Und natürlich liegt der Schlüssel drinnen und Sie stehen draußen. Also was tun, wenn keiner da ist, der Ihnen die Tür öffnen kann? Richtig, Sie rufen den Schlüsseldienst. Nun ist mittlerweile bekannt, dass dieser gut gerne mal etwas teurer werden kann.
So auch im folgenden Fall (AZ.: 4 C 529/16). Der Schlüsseldienst wurde beauftragt die Haustür zu öffnen. Vorab wurde nur ein Werkvertrag geschlossen, aber keine Vereinbarung über den Lohn getroffen. Nachdem die Tür offen war, forderte der Schlüsseldienst 600,- EUR von seinem Kunden. Dieser allerdings fand den Preis nicht gerechtfertigt und zog vor Gericht.
Das Amtsgericht Lingen gab dem Verbraucher Recht. Da nur ein Werkvertrag geschlossen und der Lohn vorab nicht vereinbart wurde, hat der Unternehmer nur Anspruch auf Zahlung der üblichen Vergütung. Wie hoch diese ist, kann der Verbraucher beim entsprechenden Fachverband erfragen oder hier nachlesen.