Wenn Sie mit dem Gedanken spielen Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, kommen Sie an einen Energieausweis nicht mehr vorbei. Seit dem 1. Mai 2014 muss dieser dem Käufer bzw. dem potentiellen Mieter ungefragt bei einer Besichtigung vorgelegt werden. Auch bei kommerziell geschalteten Anzeigen sind die Energiekennwerte anzugeben.
Bisher galt noch eine Art Schonfrist, die jedoch seit dem 1. Mai 2015 abgelaufen ist. Immobilieneigentümer, die bei Verkauf/Vermietung auf die Angaben der energetischen Kennwerte verzichten oder den Energieausweis bei einer Besichtigung nicht vorlegen, können mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro belangt werden.
Energieausweis ist nicht gleich Energieausweis
Dieser existiert in zwei Varianten. Zum einen als Verbrauchsausweis, der sich nach dem Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren richtet. Die Kalkulation ist von dem Heizverhalten der Vormieter und den Witterungsverhältnissen abhängig.
Zum anderen kann der Bedarfsausweis ausgestellt werden. Anhand der Gebäudegröße, den genutzten Gebäudematerialien und der Anlagentechnik wird der Verbrauch ermittelt. Die Werte sind unabhängig von den Hausbewohnern und deren Nutzungsverhalten. Welcher Ausweis für Sie der Richtige ist, sagt Ihnen der Experte.
Die Firma TOP-Immobilien Berlin bietet einen kostenlosen Energieausweis. Zumindest dann, wenn die Immobilie in deren Tätigkeitsgebiet liegt und ein exklusiver Verkaufsauftrag erteilt wird. Es handelt sich dabei nicht um einen Billig-Ausweis aus dem Internet, sondern der Ausweis wird von einem zugelassenen Fachingenieur, der sich Ihre Immobilie vor Ort persönlich anschaut, ausgestellt. Jede Immobilie ist schließlich individuell.
Fragen kostet nichts, einfach bei uns anrufen.