Vor gut einer Woche entfachte ein Gerichtsurteil eine hitzige Debatte: das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg erklärt den Mietspiegel 2013 für ungültig, da das Zahlenwerk nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt sei. Zudem genüge die Einteilung der einzelnen Wohngebiete in „gut, mittel und einfach“ nicht.
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, könnte es in Zukunft Auswirkungen auf Mieter und Vermieter haben. Galt doch der Mietspiegel bisher als Richtwert für eine angemessene Miete. Gerade mit dem Inkrafttreten der Mietpreisbremse am 1. Juni ist dieser bedeutender denn je. So soll sich die Miete in Zukunft an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren, um einer rasanten Preissteigerung entgegen zu wirken.
Ein zaghafter Anstieg für die Mieten in Berlin
Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel legte am Montag den Mietspiegel 2015 vor. Demnach ist die durchschnittliche Nettokaltmiete von 5,54 Euro auf 5,84 Euro angestiegen. Das entspricht einem jährlichen Zuwachs von 2,7 Prozent. Im Vergleich zu anderen Großstädten wie München (10,13 Euro) oder Hamburg (7,56 Euro) lebt es sich in Berlin recht günstig.
Doch die angespannte Wohnungsmarktsituation macht es den Wahlberlinern, aber auch den Einheimischen nicht gerade einfach. Laut einer Studie des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) ziehen die Berliner nur noch alle 16 Jahre um. Vor zwölf Jahren stand alle elf Jahre ein Umzug an. Dieser Effekt zeigt die wachsende Beliebtheit der Hauptstadt.
Vor dem Hintergrund des kürzlich gefällten Urteils des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg könnten leichte Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mietspiegels aufkeimen. Andererseits handelt es sich bis dato um eine Einzelfallentscheidung. Senator Geisel fordert eine bundesweit einheitliche Regelung zur Erstellung des Mietspiegels. Schließlich gäbe dieser den Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung.