Es gibt unterschiedliche Gründe einen Darlehensvertrag zu kündigen. Manchmal ändern sich die Lebensumstände abrupt, sei es durch einen Jobwechsel oder -verlust, einen Umzug in eine andere Stadt oder eine Krankheit, die die eigene Lebensqualität maßgeblich beeinflusst. Auch die derzeit niedrigen Zinsen reizen Kreditnehmer den bestehenden Vertrag aufzulösen und sich nach einer preisgünstigeren Alternative umzuschauen.
Der Vorfälligkeitsentschädigung entgehen
Möchten Sie vorzeitig aus Ihrem Kreditvertrag aussteigen, etwa weil Sie Ihre Restschuld unerwartet doch begleichen können, verlangen viele Bankinstitute eine Vorfälligkeitsentschädigung, also einen Ausgleich für die entgangenen Zinsen. Mehrere 10.000 Euro können somit fällig werden. Um dieser finanziellen Belastung zu entgehen, lohnt es sich den Kreditvertrag von einem Experten überprüfen zu lassen. Denn einige Darlehensverträge, die ab dem 2. November 2002 abgeschlossen wurden, verfügen über eine Widerrufsbelehrung, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sind dreiviertel aller Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen fehlerhaft. Hier empfiehlt es sich juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, da bei einem Widerruf auch Risiken auftreten können. So steht es dem Kreditinstitut frei die verbliebene Restschuld innerhalb von 30 Tagen zurückzufordern. Wird der Widerruf anerkannt, kann die Vorfälligkeitsentschädigung anteilig oder vollständig erstattet werden.
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