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Versicherungen für Bauherren und Immobilienkäufer im Überblick

Bildnachweis: I-Stock

Als Bauherr oder Käufer einer Immobilie sollten Sie auf alles vorbereitet sein. So können unvorhergesehene Ausgaben ein großes Loch in den Geldbeutel reißen. Dann gibt es zwei Möglichkeiten Ihre Kosten in den Griff zu bekommen: Sie können entweder mit Ihrem sorgfältig, explizit für solche Notfälle zurückgelegtem Eigenkapital die Schulden begleichen oder, wenn es der Fall zulässt, Ihre Versicherung in die Spur schicken. Denn falls es doch mal ernst werden sollte, ist es gut zu wissen, dass man abgesichert ist. Welche Versicherungen für Bauherren und Immobilienkäufer besonders interessant sein dürften, haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt.

Die Bauleistungsversicherung

Diese ist für Bauherren besonders bedeutend. Sie gilt während der gesamten Bauphase und schützt vor unvorhersehbaren Schäden am Bauwerk. So sind beispielsweise Unwetterschäden, Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Material- und Konstruktionsfehler abgesichert. Feuerschäden sind jedoch nicht mitversichert. Diese werden in der Regel mit der Feuerrohbauversicherung abgedeckt, die im Allgemeinen kostenfrei ist und sich bei Fertigstellung (bezugsfertig) des Hauses in die Wohngebäudeversicherung umwandelt.

Die Wohngebäudeversicherung

Diese Versicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Denn wie oben erwähnt, schützt sie nicht nur vor Brandschäden (Explosion, Blitzschlag), sondern deckt auch Wasserschäden (Rohrbruch, Frost) und Unwetterschäden (Sturm, Hagel) gleich mit ab. Versichert wird das Wohngebäude ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen und das Gebäudezubehör, wie zum Beispiel Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen sowie Terrassen.

Die Glasversicherung

Die Glasversicherung wird in der Regel zusammen mit der Hausrat- oder der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Versicherungsgegenstand sind z. B. Fenster und Glastüren, aber auch Vitrinen sowie die Duschkabine. Also jegliche Gebäude- und Mobiliarverglasung. Jedoch nicht mitversichert sind optische Gläser (Brille), Hohlgläser (Vase), Geschirr und Handspiegel.

Die Bauherrenhaftpflicht

Diese äußerst nützliche Versicherung sichert Bauherren bei Schadensersatzansprüchen Dritter ab. Das heißt, verletzen sich Personen aufgrund mangelhafter Beschilderung oder Beleuchtung, tritt die Versicherung ein. Sollten Sie selbst mitanpacken oder Helfer und es passiert etwas, kann die sogenannte Bauhelferversicherung einspringen.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Von Eigentümern eines Einfamilienhauses, welches sie selbst bewohnen, wird diese Versicherung nicht benötigt, sofern sie eine private Haftpflichtversicherung besitzen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist für Vermieter von Immobilien und Eigentümergemeinschaften interessant. Verunglückt ein Passant vor der Haustür, beispielsweise, weil der Gehweg vereist oder der Hauseingang schlecht beleuchtet ist, kommt diese Versicherung zum Einsatz.

Ulrike Thomalla | TOP-Immobilien
Ulrike Thomalla

Über die Autorin

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