Sie müssen oder wollen ich von Ihrem Haus trennen? Und haben eine Ahnung, dass ein Haufen Arbeit auf Sie zukommt? Dann wollen wir Ihnen hier zumindest den Versicherungs-Dschungel lüften, denn je nach Versicherungs-Art müssen Sie die Beendigung anders handhaben.
Nach dem erfolgreichen Verkauf teilen Sie diesen bitte Ihren Versicherungen inklusive Veräußerungsdatum und Namen des Erwerbers mit. Damit ist der erste Schritt schon erledigt.
Nun unterscheiden Sie zwischen
- Versicherungen, die der Schadensabsicherung von Objekten dienen, so z. B. die Gebäude- und Elementarversicherung (für Feuer-, Strom-, Leitungswasserschäden etc.)
- personengebundenen Versicherungen wie beispielsweise Haftpflicht oder Rechtsschutz.
Die Sachversicherungen (1) bestehen fort und werden üblicherweise auf den Käufer übertragen. Damit ist Ihnen dann schon mal ein wenig Last von den Schultern genommen. Nach der Umschreibung im Grundbuch hat der neue Eigentümer das Recht, die bestehenden Verträge des Vorgängers innerhalb von 30 Tagen zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
Aber: Die personengebundenen Versicherungen (2) müssen von Ihnen gekündigt werden, da das Risiko durch den Verkauf wegfällt. Bitte denken Sie daran, Sie wollen ja nicht für nichts bezahlen.
Abschließend übergeben Sie dem Käufer bitte die bestehenden Versicherungsverträge im Original oder in Kopie. Nun können Sie hinter diesen Punkt ein Erledigt-Häkchen setzen.