Nicht selten werden Mieter zahlungsunfähig und kompensieren diesen Ist-Zustand mit unterlassenen Mietzahlungen. Doch dagegen kann sich ein Vermieter schützen – mit einer Mietausfallversicherung.
Diese gleicht den zu erwartenden Verlust, bestehend aus Miet- und laufenden Nebenkosten, bis zu maximal einem Jahr aus, oberste Grenze ist die Summe von 30.000 Euro. Dabei hat der Vermieter die Möglichkeit, bestimmte Mietverhältnisse in einem Mehrfamilienhaus abzusichern.
Der Versicherung reicht der Gehaltsnachweis des Mieters nicht aus. Sie verlangt die Überprüfung von Bonität und möglicher Insolvenz des Betreffenden, um das Risiko des Mietausfalls möglichst gering zu halten.
Der Abschluss der Versicherung kann bei laufendem Mietvertrag einzig mit einer Wartezeit von sechs Monaten ab Versicherungsbeginn getätigt werden. Pflicht zur Leistung besteht erst nach der Mobilisierung der Mietkaution in Höhe von drei Monatsmieten.
Eine zusätzliche Absicherung gegen Mietvandalismus kann bis zu einer Summe von ebenfalls 30.000 Euro erfolgen. Demgemäß beläuft sich die Versicherungssumme je nach Umfang der Leistung und Höhe der festgelegten Versicherungssumme pro Wohnung/Einfamilienhaus auf ca. 80,- bis 264,- Euro Jahresbeitrag brutto.
Bevor der Versicherer den Schaden ausgleicht, muss der Vermieter eine wirksame Kündigung ausgesprochen haben. Eine Zahlung erfolgt nicht bei zulässigem Anspruch des Mieters auf Aussetzung der Mietzahlung, beispielsweise wird bei einer defekten Heizung im Einzelfall eine Mietminderung von 100 Prozent von den Richtern als gerechtfertigt erachtet.
Wahlweise kann der Vermieter die Gefahr des Mietausfalls auch in seiner Wohngebäudeversicherung einschließen, wenn dies im erweiterten Angebot enthalten ist.
Möglicherweise muss der Vermieter im Falle des Mietzahlungsverzuges bis zur Zwangsräumung prozessieren. Um nicht auch noch die Rechtsverfolgungskosten tragen zu müssen, ist der rechtzeitige Abschluss einer Vermieter-Rechtsschutzversicherung ratsam.