Mehr denn je ist diese Frage ins Rampenlicht gerückt. Es gibt wenige Möglichkeiten, die Steuerlast legal zu senken. Beim Immobilienkauf kann sich unter Umständen der gewünschte Spareffekt einstellen. Zumindest dann, wenn die zu erwerbende Immobilie im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt oder unter Denkmalschutz steht.
Doch halt …
Es gibt einige Regeln zu beachten, ansonsten kann es sein, dass das erwartete Ziel nicht erreicht wird. Es reicht nicht aus, die Immobilie zu kaufen – es muss daran auch noch etwas getan werden, z. B. in Form einer Sanierung. Diese darf erst nach dem Kauf begonnen werden. Nur dann unterliegen solche Arbeiten der sogenannten Sonder-Abschreibung.
Die Sonder-Abschreibung (auch Sonder-Afa oder Afa genannt) bedeutet, Ihr zu versteuerndes Einkommen verringert sich um den Abschreibungsbetrag.
Die geplanten Arbeiten müssen zuvor durch den Bauherren mit den Behörden abgestimmt und genehmigt sein, nur derlei Maßnahmen sind abschreibungsfähig. Außerdem gibt es für das Grundstück keine Afa und auf den Anteil der Altbausubstanz lediglich den linearen Satz von 2 % pro Jahr.
Die Sonder-Afa ist deshalb interessant …
weil sie höhere Abschreibungssätze bietet als der „normale“ (lineare) Satz, derzeit 2 % per anno. So kann der genehmigte und behördlich bestätigte Teil der Sanierungskosten erhöht abgeschrieben werden, bei Vermietung innerhalb von 12 Jahren, bei Eigennutzung sind 90 % der benannten Kosten auf 9 Jahre absetzbar.
Es gibt zudem eine Vielzahl an weiteren Aspekten, die bedacht werden müssen. So ist z. B. bei einem vorzeitigen Verkauf der Immobilie, also vor Ablauf der Sonder-Afa, mit steuerlichen Nachteilen zu rechnen, die u. U. den ersehnten Steuergewinn wieder auffressen oder gar Verlust produzieren. Es sollte unter keinen Umständen eine Immobilie lediglich wegen der erhöhten Abschreibung gekauft werden. Die Konsequenzen einer solchen Anschaffung wollen wohl überlegt sein, denn 12 bzw. neun Jahre können ganz schön lange werden.
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