ivd, RDM, Berliner Volksbank

030 288 30 999
täglich 6:00 bis 22:00 Uhr


Schreiben Sie uns

Unser TOP-Blog

Wir bieten eine Fülle an breit gefächerten Informationen und reichlich Fachwissen rund um die Immobilie. Speziell für Immobilieneigentümer.

Steuersparen! Aber wie?

Bildnachweis: thinkstock (Bilder sind nur im redaktionellen Zusammenhang mit TOP-Immobilien GmbH verwendbar.)
Bildnachweis: thinkstock

Mehr denn je ist diese Frage ins Rampenlicht gerückt. Es gibt wenige Möglichkeiten, die Steuerlast legal zu senken. Beim Immobilienkauf kann sich unter Umständen der gewünschte Spareffekt einstellen. Zumindest dann, wenn die zu erwerbende Immobilie im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt oder unter Denkmalschutz steht.

Doch halt …

Es gibt einige Regeln zu beachten, ansonsten kann es sein, dass das erwartete Ziel nicht erreicht wird. Es reicht nicht aus, die Immobilie zu kaufen – es muss daran auch noch etwas getan werden, z. B. in Form einer Sanierung. Diese darf erst nach dem Kauf begonnen werden. Nur dann unterliegen solche Arbeiten der sogenannten Sonder-Abschreibung.

Die Sonder-Abschreibung (auch Sonder-Afa oder Afa genannt) bedeutet, Ihr zu versteuerndes Einkommen verringert sich um den Abschreibungsbetrag.

Die geplanten Arbeiten müssen zuvor durch den Bauherren mit den Behörden abgestimmt und genehmigt sein, nur derlei Maßnahmen sind abschreibungsfähig. Außerdem gibt es für das Grundstück keine Afa und auf den Anteil der Altbausubstanz lediglich den linearen Satz von 2 % pro Jahr.

Die Sonder-Afa ist deshalb interessant …

weil sie höhere Abschreibungssätze bietet als der „normale“ (lineare) Satz, derzeit 2 % per anno. So kann der genehmigte und behördlich bestätigte Teil der Sanierungskosten erhöht abgeschrieben werden, bei Vermietung innerhalb von 12 Jahren, bei Eigennutzung sind 90 % der benannten Kosten auf 9 Jahre absetzbar.

Es gibt zudem eine Vielzahl an weiteren Aspekten, die bedacht werden müssen. So ist z. B. bei einem vorzeitigen Verkauf der Immobilie, also vor Ablauf der Sonder-Afa, mit steuerlichen Nachteilen zu rechnen, die u. U. den ersehnten Steuergewinn wieder auffressen oder gar Verlust produzieren. Es sollte unter keinen Umständen eine Immobilie lediglich wegen der erhöhten Abschreibung gekauft werden. Die Konsequenzen einer solchen Anschaffung wollen wohl überlegt sein, denn 12 bzw. neun Jahre können ganz schön lange werden.

Weitere nützliche Tipps hält das Portal Trend-Tipps für Sie bereit.

Ulrike Thomalla | TOP-Immobilien
Ulrike Thomalla

Über die Autorin

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.

At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

Weitere Beiträge

Finanzierungsservice

Los

Zinsrechner

Los

Kontakt

Los

Newsletter

Los
Kontakt
Logo TOP-Immobilien

Firmensitz Berlin-Spandau
Sandstr. 32
13593 Berlin
Telefon 030 / 288 30 999

Büro Strausberg
Telefon 03341 / 308 52 25

Büro Potsdam
Telefon 03382 / 74 11 555


Wir sind telefonisch erreichbar von 6:00 bis 22:00 Uhr an 7 Tagen der Woche.
Oder senden Sie uns eine Email.

Datenschutzeinstellungen

Für den funktionellen Betrieb unserer Website verwenden wir Cookies. Dazu zählen essentielle Cookies sowie solche, die uns bei der statistischen Auswertung der Website und der Vermarktung unserer Angebote helfen. Sie können hier selbst entscheiden, welche Cookie-Typen Sie zulassen möchten. Selbstverständlich können Ihre Sie Einwilligung jederzeit widerrufen, klicken Sie dazu bitte auf den Button "Cookie-Einstellungen" im Fuß der Website. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird hiervon nicht berührt. Mehr Informationen in unseren Datenschutzhinweisen.