Gerade für Studenten stellt sich diese Frage immer wieder. Gründe dafür gibt es genug. Das Vorstellungsgespräch für das Praktikum ist erfolgreich verlaufen. Der einzige Haken: Es ist in einer anderen deutschen Stadt. Oder: Die Klausuren für das Semester sind geschrieben. Nun geht es in die wohlverdienten Ferien. Für den Auslandsaufenthalt ist soweit alles vorbereitet. Jetzt heißt es, in einem fremden Land zu studieren, leben, wohnen, Erfahrungen zu sammeln und neue Leute kennenzulernen.
Es gibt da nur ein klitzekleines Problem. Was wird aus der Wohnung bzw. meinem Zimmer, wenn ich nicht Zuhause bin?
Für viele zukünftige Akademiker ist es ein reizvoller Gedanke, die eigenen vier Wände unterzuvermieten, um sich jene weiterhin leisten zu können. Dies gibt die Sicherheit, sich nicht zum wiederholten Male der anstrengenden Wohnungssuche zu widmen. Aspekte, wie die Gefahr in den Mietrückstand zu geraten oder das eigene Zuhause unbeaufsichtigt zurück zu lassen, spielen hier ebenso eine wichtige Rolle. Doch oft wird der Hausbesitzer nicht eingeweiht – aus Furcht vor einer Ablehnung.
Rechtlich gesehen ist das problematisch, so die Rechtsanwältin Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht vom Deutschen Anwaltverein. Eine böse Konsequenz dieser Handhabe könnte die Kündigung des Mietvertrages sein.
Deshalb ist es wichtig, den Vermieter über das Vorhaben zu informieren. Bei einem berechtigten Beweggrund ist dieser gesetzlich gesehen dazu verpflichtet, die Untervermietung zu genehmigen. Na dann steht dem Praktikum bzw. dem Auslandsaufenthalt ja nichts mehr im Wege …