Der Tisch ist mit Kaffee und Kuchen gedeckt. Die Wohnung wurde noch schnell geputzt, die Kissen auf der Couch zurechtgerückt und nun ist es soweit: Es klingelt an der Tür und die Freunde sind endlich da. Lautes Gelächter schallt durch den Flur, Küsschen werden ausgetauscht und ein frischer Blumenstrauß übergeben, der den Kaffeetisch zieren darf.
Bis spät in die Nacht ist leises Stimmengewirr durch die Wände der benachbarten Wohnungen zu hören. Die freudige Stimmung lässt sich selbst durch die dicken Mauern nicht aufhalten.Und irgendwann fällt die Tür ins Schloss und es ist auf einmal ganz ruhig im Wohnhaus.Schön war’s! Auf ein baldiges Wiedersehen.
Doch was sagt der Vermieter dazu? Kann Besuch zu jeder Tages- und Nachtzeit empfangen werden? Die Antwort ist: ja. Der Mieterbund meint: Klauseln, die das Besuchsrecht einschränken, sind ungültig. Ist der Gast jedoch länger als sechs Wochen zu Besuch, lässt sich für den Vermieter der Verdacht eines Einzuges nicht ausschließen. Hier muss der Hauseigentümer zustimmen.