Es summt und brummt im Sommer und es wird still gehalten oder schützend gewedelt: Die Wespen sind im Anmarsch und den meisten ist nicht wohl mit den Biestern. Nimmt die Anzahl der aggressiv anmutenden Flieger zu, befürchten viele ein Wespennest z. B. unter dem Dach. Bestätigt sich diese Annahme, wird ängstlich gerne sofort die Feuerwehr oder ein ausgebildeter Schädlingsbekämpfer gerufen.
Als Mieter stellen sich nun die Fragen: Darf ich das auch ohne Absprache mit meinem Vermieter tun? Und: Wer bezahlt das?
Nur wenn es sich um ein ausgesprochen großes Nest handelt oder akute Gefahr besteht, etwa bei einer lebensbedrohlichen Allergie gegen Stiche, kann der Mieter eigenmächtig handeln. Ansonsten muss er, wenn möglich, seinen Vermieter informieren, der nun die notwendigen Schritte einleitet. Tut jener dies nicht innerhalb einer die Lage entspannenden Frist, kann wiederum der Mieter zum eigenen Schutz agieren.
Die Kosten trägt …
in nahezu allen Fällen der Vermieter. Allerdings müssen diese in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlich existierenden Gefahr stehen. Ansonsten wird doch der Mieter in die Pflicht genommen. Ein Entfernen des Wespennestes durch den Kammerjäger beläuft sich auf ca. 100 bis 200 Euro. Inwieweit die Feuerwehr ihre Hilfe in Rechnung stellt, liegt im Ermessen der Gemeinde.
Eine Abrechnung über Betriebskosten, die ausschließlich die regelmäßige Schädlingsbekämpfung beinhaltet, ist nicht möglich. Die Beseitigung des Nestes stellt „eine selten erforderliche Maßnahme“ dar, so das Amtsgericht München. Deshalb muss sie nicht wiederholt ergriffen werden (AZ: 412 C 32370/10).