Manchmal ist es nicht ganz einfach. Dabei will man doch nur, dass die Miete pünktlich gezahlt und die Wohnung nach Auszug des Mieters in einem ordentlichen Zustand ist. Aus Sicht des Bewohners sollten beispielsweise die Nebenkosten korrekt abgerechnet sein, denn niemand möchte über den Tisch gezogen werden. Die häufigsten Ursachen für einen Streit zwischen den beiden Parteien sind Vertragsverletzungen, Betriebskosten, Mietkautionen und Mieterhöhungen (lt. Mieterbund 2010). Damit es gar nicht erst soweit kommt, haben wir im Folgenden ein paar Tipps für Sie.
Es klingt banal, aber prinzipiell ist es ratsam einen Mietvertrag schriftlich festzuhalten. Sicher kann dieser auch mündlich vereinbart werden, nur was haben Sie dann letztendlich in der Hand, wenn es Hart auf Hart kommt?
Ein Blick auf die Betriebskosten lohnt sich
Eine Abrechnung sollte aus folgenden Bestandteilen bestehen: Zeitraum, Gesamtkostkosten, Verteilung der Kosten auf die einzelnen Wohnungen, Anfangs- und Endzählerstände und den Abzug der Vorauszahlung des Mieters. Der Vermieter ist nicht verpflichtet die Kopien der Originale, welche die Aufwendungen belegen, dem Bewohner zukommen zu lassen. Letzterer kann sich die Rechnungen beim Besitzer anschauen und dort nachdrucken, vorausgesetzt dieser wohnt nicht allzu weit weg. In diesem Fall steht dem Hausbewohner ein Versand der kopierten Belege zu.
Zusätzliche Kosten, die dem Eigentümer entstanden sind, z. B. für Porto oder Telefon haben in der Rechnung nichts zu suchen. Des Weiteren sollten alte Forderungen außen vor gelassen werden. Es reicht, wenn einmal in der Woche – und nicht mehrmals – die Reinigung des Hausflurs eine Firma übernimmt. Außerdem ist es unzulässig die Ausgaben für Ersatzanschaffungen in den Wartungsarbeiten unterbringen zu wollen.
Kaution – Sicherheit für beide Parteien
Es können maximal drei Monatskaltmieten vom Inhaber gefordert werden. Das Geld ist für Mietschulden oder Mängel in der Wohnung zum Zeitpunkt des Auszuges gedacht. Barkaution, Sparbuch oder Bürgschaft sind hier Möglichkeiten der Haftung. Die Rückerstattung erfolgt nach Umzug des Mieters – nachdem der Vermieter das Quartier auf etwaige Missstände geprüft hat. Hierfür kann letzterer sich bis zu sechs Monate Zeit lassen.
Wann sind Mieterhöhungen zulässig?
Eine Erhöhung sollte höchstens einmal im Jahr und frühestens zwölf Monate nach Einzug schriftlich erfolgen. Zudem ist die Begründung der Mietsteigerung wichtig. Vom Standpunkt des Mieters gesehen, sollte dieser prüfen, inwieweit der Preisanstieg gerechtfertigt ist. Nach Erhalt des Briefes verbleiben der restliche Monat plus zwei weitere Monate als Frist. Danach ist eine Zu- oder Teilzustimmung gefordert.
Für beide Parteien kann es nur von Vorteil sein, wenn der Mietvertrag klar strukturiert ist und die einzelnen Klauseln kein „Hintertürchen“ offen lassen. Denn Beide – Mieter und Vermieter – wollen sicherlich nicht im Streit auseinander gehen und sich (im schlimmsten Fall) vor Gericht wiedersehen.