Wer weiß schon, wie lang und kalt der jetzige Winter wird. Um sich vor zu großer Kälte zu wappnen, werden holzbeheizte Kaminöfen als zusätzliche, ergänzende Wärmequelle im Einfamilienhaus immer beliebter. Zumal die sehr langlebigen Geräte gebraucht mitunter recht günstig erhältlich sind. Da ist jedoch Vorsicht geboten, denn auch die aus zweiter Hand erstandenen Öfen müssen die gegenwärtig gültigen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Beruhigend wirkt der Umstand, dass es Übergangsfristen für die Altgeräte bis zum Jahr 2024 gibt.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Diese Schonfrist fällt jedoch weg, wenn Sie einen Kaminofen, der woanders bereits im Einsatz war, erstehen und danach bei sich wieder in Betrieb nehmen. Sogar, wenn Sie umziehen und den eigenen Ofen am neuen Wohnort anschließen, gilt das als Neu-Installation und die Bundesimmissionsschutzverordnung aus dem Jahr 2010 wird dafür gültig, genauso wie für alle seither installierten Öfen.
Um die Vorschrift zu überwachen, müssen bis Ende 2013 alle privaten Ofenbesitzer dem örtlich zuständigen Kaminkehrer melden, welche Norm ihr Ofen einhält. Gelingt das nicht, wird der Ofen ganz offiziell stillgelegt. Die Norm aus dem Jahr 2010 billigt zwar noch Übergangsfristen bis zum Jahr 2017 zu, aber die Zeit vergeht wie immer rasend schnell. Die Investition in einen neuen oder alten Kaminofen sollte sich ja nicht in Rauch auflösen müssen, falls es keine Betriebsgenehmigung für den Wunschofen gibt. Also bitte vor dem Kauf informieren, das lohnt sich, wenn Sie sich für einen antiken Ofen entscheiden. Auch die verwendeten Materialien sind wichtig. In gebrauchten Öfen aus den 90er Jahren findet sich zum Teil sogar noch Asbest in der Dämmung und die dürfen heutzutage nicht mehr verkauft oder angeschlossen werden.
Darum prüfe, wer sich ewig bindet
In diversen Kleinanzeigen und auf Online-Plattformen im Internet werden jede Menge Second-Hand-Kaminöfen angeboten. Es ist leider davon auszugehen, dass derartige Angebote zu einem großen Teil die gesetzlichen Anforderungen des Umweltschutzes nicht erfüllen können. Häufig ist die aktuell gültige Abgasnorm bei Käufern und Verkäufern gar nicht bekannt.
Ein böses Erwachen gibt es dann, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Genehmigung durch den Kaminkehrermeister nachkommen wollen und sich beim Ortstermin in Ihrer Wohnung herausstellt, dass der gebraucht erstandene Ofen dafür nicht mehr geeignet ist. So wird der „Gewinn beim günstigen Einkauf“ zu einem „Draufzahlgeschäft“, weil der Schornsteinfeger die Abnahme verweigert und Sie sich nach einem anderen Gerät umsehen müssen. Bei der Entsorgung stellen diese recht schweren Öfen dann ganz besondere Herausforderung dar.
Sie können sich dagegen schützen, wenn Sie vor dem Kauf sicherstellen, dass der favorisierte Kaminofen entsprechend der Norm aus dem Jahr 2010 genehmigungsfähig ist. Hierzu existieren bei den jeweiligen Herstellern Listen, die ganz bestimmt gern Auskünfte über Ihre Produkte geben, wovon der Verkaufserfolg letztlich abhängt. Der Kaminofen-Verband HKI bietet im Internet eine Datenbank, in der man nach Hersteller, Modell oder Artikelnummer und dem dazugehörigen Datenblatt suchen kann. Der Winter kommt ganz bestimmt und dann einen ordentlichen, zukunftsfähigen Kaminofen im Wohnzimmer oder der Wohnstube haben zu können, ist doch eine wärmende Aussicht.