Der 1. Mai würdigt nicht nur den Tag der Arbeit, sondern bringt auch ein neues Gesetz mit sich. Mietwohnungen, die als Ferienwohnung für Touristen dienen, dürfen nur noch per Genehmigung untervermietet werden. Dieses sogenannte Zweckentfremdungsverbot sei ein „unverzichtbares kommunales Steuerungsinstrument“, sagte Gerd Landsberg (Hauptgeschäftsführer des deutschen Städte- und Gemeindebundes).
Das Gesetz räumt eine Übergangsfrist von zwei Jahren ein, in denen sich Vermieter mit der neuen Situation anfreunden können. Für die Kontrolle und Genehmigung der Anträge sind die jeweiligen Bezirke verantwortlich. Anfänglich wurden 17 Mitarbeiter eingeplant, mittlerweile sind es 34.
Ein Tropfen auf den heißen Stein?
Man steht hier zwischen den Stühlen. Denn zum einen beleben Touristen die Wirtschaft und zum anderen, herrscht angeblich Wohnungsnot in Berlin. Was also tun? Nichts desto trotz hat der Wohnungsmangel Priorität. Dennoch ist es ein Tropfen auf den heißen Stein. Laut einer Studie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung handelt es sich um 12.000 Ferienwohnungen. Das sind 0,7 Prozent aller Wohnungen in Berlin. Die Anbieter der Urlaubsunterkünfte stehen dem neuen Gesetz mit Skepsis gegenüber. Ferienwohnungen würden weder die Wohnungsnot noch den Mietspiegel beeinflussen. Zudem lassen sich nicht alle angebotenen Zimmer in eigenständige Unterkünfte umfunktionieren.
Bäumchen wechsel dich.
Bleibt also abzuwarten wie sich die Wohnsituation in den nächsten Jahren entwickeln wird. In Hamburg beispielsweise ist die Sachlage genau umgekehrt. Hier durfte nur mit einer Genehmigung an Touristen untervermietet werden. Letztes Jahr hat sich die Gesetzeslage geändert. Heute ist es völlig legitim seine Unterkunft anzubieten.