Heizen und Heizkosten einsparen, ist gerade im Herbst und Winter ein ganz großes Thema. Wenn es draußen richtig knackig kalt ist, soll es drinnen schön wohlig warm sein. Nur dumm, wenn das Heizsystem veraltet ist und fast den Geist aufgibt. Manche Mieter nehmen dann selbst das Zepter in die Hand, so auch in diesem Fall: Ein Mieter bezog eine Wohnung mit einer mittlerweile in die Jahre gekommenen Heizausstattung. Mit Hilfe von einem Einzelofen und einem Gamat-Außenwandheizer wurde die Wohnung warm gehalten. Nach einigen Jahren holte sich der Mieter die Erlaubnis für eine Modernisierung seiner Heizanlage vom Vermieter. Gesagt, getan. Auf eigene Kosten rüstete der Mieter seine Heizung auf eine Gasetagenheizung um.
Die Jahre gingen ins Land…
Nach 20 Jahren wollte ein neuer Vermieter für das gesamte Haus eine Modernisierung der Heizanlage. Dieser verlangte, dass die Wohnung vom besagten Mieter an das neue Heizsystem angeschlossen wird, samt Modernisierungsmieterhöhung. Dem widersprach der Mieter. Die Mieterhöhung wäre für ihn eine unzumutbare Härte. Der Vermieter wies den Mieter darauf hin, dass hier von keinem Härtefall die Rede sein kann, da er die Wohnung auf einen allgemeingültigen Standard bringe.
So zogen Mieter und Vermieter vor’s Gericht…
Leider konnten sich beide Parteien nicht gütlich einigen. Der Fall landete also vor Gericht. Der Bundesgerichtshof gab dem Mieter Recht. Denn ausschlaggebend bei der Beurteilung einer Modernisierung sei der aktuelle Zustand der Wohnung bzw. der Heizanlage. Und da der Mieter auf eine Gasetagenheizung umgerüstet hat, müsse geprüft werden, ob überhaupt eine Energieeinsparung eintritt. Wenn nicht, stelle die Zentralheizung keine Modernisierung dar. Diese Entscheidung fiel vor dem Mietänderungsgesetz, inzwischen haben sich einige Änderungen ergeben. Weitere Informationen finden Sie unter www.berliner-mieterverein.de.