Langsam werden die Tage immer kürzer und die Nächte kühler. Das Laub zeigt sich in seinen schönsten Herbstfarben, von Beige über Gelb bis hin zu Rot. Wind fährt durch die Bäume und bringt die Blätter zum Tanzen bis sie sich lösen. Die herabfallenden Blätter verteilen sich in alle Himmelsrichtungen und finden ihre Endstation auf der Straße, auf dem Gehweg vor Ihrem Haus oder im Vorgarten. Spätestens jetzt merken Sie, dass es Herbst ist. Und das bedeutet, irgendjemand muss das Laub beseitigen.
Wer ist dazu verpflichtet?
Normalerweise ist der Straßenbaulastträger, z.B. die Stadt oder Gemeinde für die Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege verantwortlich. Es gibt aber auch Ortschaften, die ihre Einwohner, insbesondere die Hausbesitzer, durch Satzung dazu verpflichten selbst vor der eigenen Türe zu kehren. Sollte der Eigentümer über ein Miethaus verfügen, so wird die Aufgabe gut und gerne an die Mieter weitergegeben oder durch ein Unternehmen erledigt. Inwiefern das Blattwerk zusammengekehrt und entsorgt werden muss, hängt von den Auflagen der jeweiligen Stadt ab.
Dabei ist es egal, woher der Laubregen kommt. Ob nun vom Nachbarn, von den öffentlichen Straßen oder vom eigenen Baum. Denn wer Grün um sich herum hat, muss damit rechnen, dass im Herbst die Blätter fallen und diese letztendlich auch entsorgt werden müssen.
Sollte es durch starken Regen rutschig werden und ein Fußgänger verletzt sich, kommt bei einer Schadensersatzforderung die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auf. Dies gilt für Hauseigentümer. Bei Mietern tritt die Privathaftpflicht in Kraft.
Also Obacht in der goldenen Herbsteszeit. Damit Ihnen das herabfallende Laub nicht zum Verhängnis wird.