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Die liebe Hausordnung

Bildnachweis: Thinkstock (Bilder sind nur im redaktionellen Zusammenhang mit TOP-Immobilien GmbH verwendbar.)
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Wer kürzlich umgezogen ist, wird es noch gut im Gedächtnis haben: In jedem Miethaus gibt es gewisse Verhaltensregeln, auf die der neue Mieter hingewiesen wird. Ein Punkt der Hausordnung ist die Flurreinigung, die gerne mal vernachlässigt wird, wenn keine professionelle Reinigungsfirma engagiert wurde, müssen die Bewohner also selbst den Besen schwingen. Und da Putzen nicht jedermanns Lieblingsbeschäftigung ist, gerät die unliebsame Pflicht schnell mal in Vergessenheit. Das sollte jedoch nicht zu oft passieren, da sonst der Vermieter das Recht hat, den Mieter zu mahnen und ihm eine „Putzfrist“ zu setzen. Wenn danach immer noch nichts passiert ist, hat der Eigentümer die Möglichkeit, eine Reinigungsfirma zu beauftragen und die Rechnung auf den nachlässigen Mieter zu übertragen. Von Juristen wird dies als „Ersatzvornahme“ bezeichnet.

Der Hausflur bietet aber noch weitere Gründe zum Ärgern. So werden dort gern mal Dinge abgestellt, die ein Eigentümer nicht unbedingt haben und sehen möchte. Zum Beispiel sind Schirmständer und Schuhschränke im Treppenhaus nicht erlaubt. Kinderwagen und Rollator hingegen sind teilweise zulässig. Und zwar dann, wenn es dem Hausbewohner nicht möglich ist, diese in die Wohnung oder in den Keller zu verfrachten. Ein Rollator sollte zumindest zusammengeklappt werden, denn der Flur ist eine Gemeinschaftsfläche, an der ein Mieter nur ein Mitgebrauchsrecht hat. Verhält er sich dagegen wie ein Alleinbesitzer, hat der Eigentümer das Recht, seinen Mieter abzumahnen.

Bohren, Hämmern, Klopfen

Ein weiterer, wichtiger Aspekt in der Hausordnung ist die Nachtruhe. Von 22.00 bis 6.00 Uhr sollten keine wilden Partys gefeiert werden, jedenfalls nicht im Haus. Auch das Bohren und Hämmern dürfte von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie den ganzen Sonntag nicht gerade auf Zustimmung bei den Nachbarn stoßen. Von daher ist es ratsam, sich an die vorgegebenen Zeiten zu halten, um unnötigen Ärger zu vermeiden.

Abschließen nicht vergessen

Hier scheiden sich die Geister. Die Rede ist von der abgeschlossenen Haustür nach 22.00 Uhr. Der Mieterbund hat vor einiger Zeit eine Umfrage zum Thema durchgeführt und herausgefunden, dass 54% aus Sicherheitsgründen abschließen würden. 40% der Befragten sei dies jedoch zu gefährlich (Brandgefahr) und 6% seien schlichtweg zu faul, die Tür zu verriegeln. Leider existieren bisher noch keine Urteile hierzu, sondern nur Rechtsansichten: Auf der einen Seite ist es zu gefährlich die Tür nachts abzuschließen, insbesondere dann, wenn dies der einzige Ausgang vom Haus ist. Denn sollte, es wirklich brennen und dabei jemand zu Schaden kommen, kann der Vermieter dafür haftbar gemacht werden. Auf der anderen Seite dient eine verschlossene Eingangstür der Sicherheit, z. B. gegen Einbrüche oder Gewaltverbrechen.

Manchmal kollidiert die Hausordnung leider mit dem Verhalten der Mieter. Dann gilt es Ruhe zu bewahren und aus Sicht des Eigentümers gerecht zu handeln. Denn Regeln sind natürlich wichtig und nützlich für ein gutes Zusammenleben.

Ulrike Thomalla | TOP-Immobilien
Ulrike Thomalla

Über die Autorin

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