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Die liebe Nachbarschaft – des einen Freud, des anderen Leid

Bildnachweis: I-Stock

Wie stehen Sie eigentlich so zu Ihren Nachbarn? Überreichen Sie dem Nachbarn Ihres Vertrauens die Wohnungsschlüssel, damit dieser während Ihres Urlaubs die Blumen gießt, den Briefkasten leert und Ihren Stubentiger liebevoll umsorgt? Oder halten Sie hin und wieder mal einen netten Plausch über Gott und die Welt. Ja? Perfekt. Sie haben wirklich Glück mit Ihren Nachbarn.

Nein? Dann haben Sie vielleicht schon jemanden anderen gefunden, der sich um Ihr Heim während Ihrer Abwesenheit kümmert. Oder Ihre Nachbarn sind Ihnen einfach unsympathisch. Nun ja, manchmal kann man sich seine Mitmenschen einfach nicht aussuchen…

Mietminderung aufgrund eines schlechten Wohnumfeldes

So wie in diesem Fall, der vor dem Amtsgericht Berlin Mitte (Urteil v. 27.1.2015, 14 C 265/14) landete. Hier verlangte ein Mieter von seinem Vermieter eine Minderung seiner Miete, weil er sich von dem Müll seines Nachbarn belästigt fühlte. Denn der Anwohner warf in regelmäßigen Abständen gefährliche und ekelerregende Gegenstände aus dem Fenster. Darunter waren zum Beispiel Glasbehälter, Flaschen oder Toilettenpapier mit Fäkalieninhalt. Der Müll landete direkt auf dem Gehweg vor der Haustür des Mieters. Dieser minderte aufgrund des unzumutbaren Wohnumfeldes bzw. des untragbaren Nachbarn seine Miete um 12 Prozent. Das kam dem Vermieter zu hoch vor und klagte den Differenzbetrag vor Gericht ein.

Dauer, Intensität und Häufigkeit des Ärgernisses sind entscheidend

Das Gericht gab dem Vermieter Recht, denn nicht nur der Mietminderungsgrund sei entscheidend für die Höhe der Kürzung, sondern auch die Dauer, die Intensität und die Häufigkeit der „Müllentsorgung“. Da der Nachbar „nur“ gelegentlich, sprich an vereinzelten Tagen, den Müll aus dem Fenster warf, seien 12 Prozent nicht angemessen. Das Gericht empfand 5 Prozent Mietminderung wegen des Fehlverhaltens vom Nachbarn aber als durchaus adäquat.

Fazit: Eine Kürzung der Miete kann also nicht nur dann gefordert werden, wenn die Wohnung einen Mangel aufweist, sondern auch, wenn die Wohnsituation des Mieters durch das Wohnumfeld beeinträchtigt wird. So wie in diesem Fall – aufgrund des negativen Verhaltens des Nachbarn.

Ulrike Thomalla | TOP-Immobilien
Ulrike Thomalla

Über die Autorin

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