Am 21. Juni ist Sommeranfang. Der Beginn einer herrlichen Jahreszeit, denn sie lässt uns gleich von Urlaub, Sonne und Meer träumen. Andererseits warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute so nah liegt? Erholung und Entspannung bietet auch der eigene Garten. Passend zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2014 lässt es sich dort bei einem Grillabend mit Freunden und einem kühlen Bier bestens aushalten. Wen Fußball nicht interessiert, der kommt vielleicht bei der Gartenarbeit an sich zur Ruhe. Denn nichts ist schöner, als das selbst Gesäte und Gepflanzte wachsen und gedeihen zu sehen. Leider ist es so, dass nicht immer das wächst, was man möchte. Unkraut ist so ein leidiges Thema. Viele greifen dann zum Unkrautvernichtungsmittel. Steht der Wind ungünstig, hat der Nachbar ebenfalls etwas davon, und die Hecke vom Grundstück nebenan geht gleich mit ein.
Genauso ist Wildwuchs ein Streitthema. Blüten- und Pollenflug verursachen unerwünschte Gewächse. Beeinflussen kann man diesen natürlichen Vorgang der Natur nicht. Der davon Betroffene muss sich mit den Gegebenheiten abfinden. Natürlich können Sie Ihren Nachbarn freundlich darum bitten, den Löwenzahn nicht bis zur Blütenbildung wachsen zu lassen. Ist dieser erstmal verblüht, verteilen sich die kleinen Pollen rasend schnell und segeln weit hinaus über die Grundstücksgrenze.
Deutschland – das Land der Spießer?
Als spießig kann so einiges gelten: Ein Bausparvertrag, ein Haus im Grünen, der Hobbykeller, Stricken und Einwecken. Den Inbegriff der Spießigkeit bildet jedoch der Gartenzwerg. Hier scheiden sich die Geister. Die einen empfinden ihn als Verschönerung Ihres Gartens, die anderen können der kleinen Tonfigur so gar nichts abgewinnen. Um 1990 stellte sich eine kleine Gartenzwergrevolution ein. Seitdem sind die Wichtel etwas provokanter unterwegs – mit nacktem Hinterteil, ausgestrecktem Mittelfinger oder als politische Karikatur. Dem alteingesessenen Zwergenliebhaber ist dies ein Graus. Und den Menschen, welche die Zwerge zuvor verpönt haben, eine echte Alternative. Eine neue Fangemeinde ist entstanden.
Im Prinzip ist das Repertoire der Zwergengemeinschaft unerschöpflich. Alles kann und darf im Garten aufgestellt und dekoriert werden. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Denn es gibt Grenzen des guten Geschmacks. Sollten Sie mit Ihrem Nachbarn im Klinsch liegen und Ihren kleinen provokativen Wichtel mit dem ausgestreckten Mittelfinger in Richtung des Nachbargrundstückes drehen bzw. aufstellen, weiß Ihr Nachbar zwar, was Sie von ihm halten, kann Ihnen dies aber auch ganz schnell verbieten. Denn hierbei handelt es sich um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes und kann per Gericht untersagt werden.
Allen Unstimmigkeiten und Streitpotenzialen zum Trotz: Was wären wir ohne unsere geliebte grüne Oase im Sommer? Ein Hoch auf den Garten.