Viele Hausbesitzer kennen es: Nach und nach müssen einige Teile des Hauses generalüberholt werden, sei es aus gesetzlichen Gründen oder einfach, weil die Zeit dran ist. So sind beispielsweise Häuser aus den 80er Jahren in der Regel solide gebaut, entsprechen jedoch den heutigen Anforderungen und Standards der Wärmeschutzverordnung nicht mehr. Auf was man achten sollte, verraten wir im Folgenden:
Das Dach
Gerade das Dach ist sich stetig ändernden Witterungsverhältnissen ausgesetzt. Da kann es schon mal passieren, dass sich nach guten 30 Jahren der ein oder andere Dachziegel löst. Die Folge sind Feuchtigkeitsschäden, die in die Konstruktion eindringen. Schimmel bildet sich und kann noch dazu Ihre Gesundheit gefährden. Auch die Be- und Entlüftungssysteme sollten auf mögliche Verstopfungen geprüft werden. Hier könnte ebenfalls Erneuerungsbedarf bestehen.
Die Fassade
In den 80er Jahren wurden häufig hinterlüftete Fassaden aus Stein, Ziegel und Blech verwendet oder Putzfassaden. Häuser aus dieser Zeit erfüllen häufig nur die Ansprüche der 2. Wärmeschutzverordnung (1984 bis 1995). Hier gilt genau nachzuschauen, ob die Fassade nicht vielleicht an der ein oder anderen Stelle erneuert werden sollte.
Die Fenster
Vor über 30 Jahren wurden Fenster aus Isolierglas verwendet. Diese Verglasungsart besteht aus einer Zweischeiben- oder Dreischeibenverglasung. Der Abstand zwischen den Scheiben beträgt etwa 20 bis 30mm und ist mit trockener Luft gefüllt. Ab 1995 wurde Wärmeschutzglas eingesetzt. Hier ist der Scheibenzwischenraum mit einem Edelgas gefüllt, welches einen niedrigen Wärmeleitwert besitzt und demzufolge besser dämmt. Zudem ist es mit einer farbneutralen Metalloxidschicht ausgestattet, welche die Wärmestrahlung im Raum reflektiert und die Abstrahlung nach vermindert. Eine Umrüstung wäre demzufolge eine Überlegung wert.
Die Heiztechnik
Es gibt einige gute Gründe sich die Heiztechnik genauer anzuschauen und zu überlegen, ob ein Austausch vielleicht sinnvoll wäre. Die KfW-Bank bietet spezielle Fördermöglichkeiten bei einer Umrüstung auf eine energieeffiziente Wärmeversorgung. Langfristig gesehen schont das Ihren Geldbeutel und die Umwelt noch dazu. Sogar der Gesetzgeber verlangt einen Spezialfilter, wenn Öfen älter als 30 Jahre sind. Ende 2017 ist ein neuer Stichtag für alte Kaminöfen bis einschließlich Baujahr 1984. Sie stoßen im Vergleich zu neueren Modellen bis zu 85 Prozent mehr Emissionen aus.
Nicht ausschließlich aus gesetzlichen Gründen sollte das ein oder andere Teil Ihres Hauses erneuert werden, sondern auch um Energie einzusparen und die Umwelt zu schonen.