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Hundefreilaufgebiet im Treppenhaus?

thinkstock (Bilder sind nur im redaktionellen Zusammenhang mit TOP-Immobilien GmbH verwendbar.)
thinkstock (Bilder sind nur im redaktionellen Zusammenhang mit TOP-Immobilien GmbH verwendbar.)

Herr M. hat einen Cockerspaniel. Stupsi heißt der heißgeliebte Vierbeiner. Und wie alle anderen Hunde braucht Stupsi Bewegung und muss schließlich mal – vor die Tür.  Aber Herr M. hat wenig  Zeit. Um dem Bewegungsdrang des Tieres gerecht zu werden, hat er –  wie er findet – eine patente Lösung gefunden. Er begleitet seinen besten Freund auf die Straße, überlässt ihn seinem Geschäftsschicksal, lässt Haus- sowie Wohnungstüre offen und geht schnell wieder in seine Wohnung. So ist allen geholfen. Denkt Herr M.

Flasch gedacht.

Frau L., seine Nachbarin sieht das ganz anders.  Vor allem bei Dunkelheit fühlt sie sich unwohl. Sie erlebt die offene Türe quasi als Aufforderung für ungebetene Gäste. In den unsommerlichen Monaten zieht zudem unbarmherzig die Kälte in das Treppenhaus und kühlt auch die Wohnräume um einige Grad ab. Das ist nicht nur fröstelig, sondern auch ein Grund für die Heizkosten anzusteigen.

Frau L. spricht Herrn M. freundlich darauf an. Herr M. zeigt sich renitent. Wie äußert sich die Rechtslage?

Zum einen herrscht in öffentlichen Grünanlagen und Wäldern die Pflicht, den Hund an einer höchsten zwei Meter langen Leine zu halten, an einigen Orten darf die Länge sogar einen Meter nicht überschreiten. Dazu gehören u. a. auch Treppenhäuser, sonstige Räume der Hausgemeinschaft und Zuwege von Wohnhäusern. Dem Hund nun eine Leine anzulegen und ihn trotzdem alleine laufen zu lassen, ist keine praktikable Lösung – vielmehr eine Ordnungswidrigkeit, die beim Bezirksamt angezeigt werden und mit Bußgeld belegt werden kann.

Wuff adé?

Zum anderen verhält sich Herr M. mietvertraglich pflichtverletztend. Frau L. kann diesbezüglich den Vermieter kontaktieren. Stellt sich heraus, dass Herrn M’s Verhalten dessen Interessen und denen der Mitmieter außerordentlich ins Gehege kommt, hat der Vermieter die Möglichkeit, die Haustier-Erlaubnis zurückzuziehen.

Selbst ist also der Gassigeher. Aber vielleicht findet sich ja ein tierliebender und zuverlässiger Schüler aus der Nachbarschaft, der das für Herrn M. gegen einen kleinen Obolus übernimmt.

Ulrike Thomalla | TOP-Immobilien
Ulrike Thomalla

Über die Autorin

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