Vor gut einem Jahr haben wir in unserem Blogbeitrag „Was Sie jetzt zum Thema Energieausweis wissen müssen“ rund um die Materie berichtet. Laut der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sollte ab dem 1. Mai 2014 dieser ungefragt dem neuen Mieter oder Käufer bei einer Besichtigung vorgelegt werden. Mit den neuen Regelungen kommen leider auch die schwarzen Schafe unter den Energieberatern. Hauseigentümer und Vermieter werden im Moment persönlich oder telefonisch kontaktiert, in der Absicht den Ahnungslosen einen teuren Energieausweis zu verkaufen. Dabei wird behauptet, dass jeder Immobilienbesitzer einen Ausweis vorlegen muss, da andernfalls hohe Geldbußen drohen. Dass dieser nur benötigt wird, wenn das Haus verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast werden soll, wird an dieser Stelle gerne verschwiegen.
Natürlich ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet seinen Mietern den Energieausweis vorzulegen. Dafür gibt es eine Betriebskostenabrechnung, die den Verbrauch genau aufzeigt. Nur bei Neuvermietungen etc. ist der Ausweis erforderlich.
Ist Ihr Energieausweis ungültig?
Bei Energieausweisen, die vor dem 1. Oktober 2007 ausgestellt worden sind, kann es passieren, dass diese nur noch bis zum 31. Oktober 2014 gültig sind. Denn unter Umständen entsprechen sie nicht den derzeit gültigen Normen, das heißt Mindestangaben wie Art des Ausweises (verbrauchs- oder bedarfsorientiert), Warmwasserbereitung und der Heizenergieträger sollten enthalten sein. Zudem muss der Ausweis von einer offiziellen Stelle ausgestellt werden. Ist der ungültige Energieausweis weiterhin in Gebrauch, kann es zu einer Geldbuße von bis zu 15.000 EUR kommen.
Unser Rat an Sie: Werden Sie stutzig, sobald jemand an Ihre Tür klopft und Ihnen einen Energieausweis verkaufen möchte. Ein sogenanntes Haustürgeschäft ist meist nicht seriös. Den Ausweis erhalten Sie entweder von Ihrem Energielieferanten oder von einem Experten (Architekt, Ingenieur) mit einer zusätzlichen Ausbildung zum Energieberater. Genaueres zum Thema Energieausweis können Sie gerne in unserem oben genannten Beitrag nachlesen.