Von Natur aus wohnen die kleinen Raubtiere und Allesfresser in Felsspalten und kleinen Höhlen. Besonders in ländlichen Gegenden mit hoher Dichte von Einfamilienhäusern finden die sogenannten Kulturfolger jedoch allerbeste, komfortable Lebensbedingungen in Dachböden. Auch in Mehrfamilienhäusern in der Stadt besiedeln sie ausschließlich die obersten Etagen. Dadurch kann es beim Zusammenleben mit uns Menschen zu Interessenskonflikten kommen.
Unerwünschte Poltergeister
Der Steinmarder ist tagsüber kaum zu hören, da schläft er. Aber nachts wird er aktiv und geht auf Nahrungssuche. Das kann ganz schön nervend werden. Die Marder krabbeln vor allem morgens und abends laut durch die Füllung von Holzbalkendecken oder beißen sich zusätzliche Gänge durch die Wärme- und Feuchteisolierungen des Daches. Oder die Jungtiere werden zum Lernen nach draußen geschafft. Auch gehen Paarungen und Revierkämpfe der schönen Tierchen mit unschönem Poltern, Fauchen und Schreien einher. Oftmals jedoch bleibt die Anwesenheit des Steinmarders über längere Zeit unbemerkt. So lange, bis der von Kot, Urin oder Beuteresten ausgehende Geruch störend wird.
Weitreichende Folgen
Ist die Besiedlung nur durch diese unangenehmen Nebenwirkungen erkennbar, werden die Schäden am Haus bereits weit fortgeschritten sein. Marder sind wie Katzen, sehr reinliche Tiere und legen sich feste Plätze als Toilette und Beutelager an. Dadurch wird die Bausubstanz geschädigt. Auch sind sie scheue und sicherheitsbewusste Geschöpfe. Daher beißen und kratzen sie sich mehrere Fluchtwege, Schlupflöcher und Tunnelgänge, z. B. durch die Dachisolierung. Lockere Dachziegel und Bleiabdichtungen sind ebenso kein Hindernis, wie ein Sprung vom benachbarten Baum auf das Dach. Kleinste, nur handgroße Maueröffnungen genügen dem schlanken Tier, um ins Innere zu gelangen. Deshalb ist es wichtig, in regelmäßigem Turnus den Dachboden zu kontrollieren. Selbst, wenn anscheinend kein Marder für einige Zeit anwesend sein sollte, ist das noch kein gutes Zeichen. Aus Sicherheitsgründen legt er in einem Gebiet von circa einem halben Quadratkilometer mehrere Behausungen an und wechselt den Ort nach Belieben. So bleibt ein Befall oft lange unentdeckt.
Wie den Konflikt zu beiderseitiger Zufriedenheit lösen?
Um den Marder zunächst zu stören, klopfen Sie laut an das Gebälk und die Decke. Zusätzlich können Sie ihn immer mal wieder mit lauter Musik beschallen. Das lärmempfindliche Tierchen flüchtet dann. Vorerst. Er kommt aber bestimmt wieder zurück, wenn Sie ihn nicht endgültig verscheuchen. Nutzlos sind Hausmittelchen wie sehr scharfe Gerüche oder Ultraschallgeräte. Beauftragen Sie lieber einen Fachmann, der das recht anpassungsfähige Mardertier aus dem Unterschlupf zunächst entfernt, um es danach wirkungsvoll aussperren zu können.
Ab März gilt die Schonzeit
Auf Grund des hochwertigen Felles war der Steinmarder bis zum zweiten Weltkrieg fast ausgerottet. Heute gilt für die etwa katzengroßen Wildtiere das Jagdrecht. Ihnen darf nur von autorisierten Jägern in den Wintermonaten nachgestellt werden, nachdem die Jungen bereits wieder aus dem Haus sind. Dann können Sie sicher sein, dass es sich nur um ein einzelnes Tier im Dach handelt. Denn während der Schonzeit von März bis September ziehen die Steinmarder ihren Nachwuchs auf, der allein zurückgelassen, ohne das Muttertier, qualvoll sterben würde.
Dauerhaftes Hausverbot durchsetzen
Wurde der Marder vom Jäger erfolgreich in der Natur ausgesetzt, dauert es bestimmt nicht lang, bis sich ein anderer Marder für das gerade frei gewordene Revier interessiert oder der ehemalige Hausbesetzer einfach wieder zurückkehrt. Daher sollten Sie ganz schnell einen Kammerjäger beauftragen, der die oftmals schwer erkennbaren Zugänge zum Dach ausfindig macht und nachhaltig verschließt. Das sollte ebenso nachts passieren, damit das Tier nicht im Dachboden eingeschlossen wird und es bei seinem Befreiungsversuch noch größeren Schaden anrichtet.
Genau hinsehen lohnt sich – Marderschäden vollständig sanieren
Bei der Reparatur der Beschädigungen wird sich die Beauftragung eines Profis, der Ihnen die vollständige, fachgerechte Regulierung des Marderbefalles garantiert, sicher auszahlen. Denn sollten bei Ihnen später noch Zweifel bestehen oder wenn Sie vermuten müssen, dass es eventuell weitere versteckte Beschädigungen gibt, dürfen Sie diese Befürchtung bei einem eventuellen Verkauf des Hauses nicht verschweigen. Das Oberlandesgericht stellte dazu fest, dass ein Verkäufer bei unterlassener Mitteilung trotz des vertraglichen Gewährleistungsausschlusses wegen Arglist auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann (Urteil vom 15.01.2013 – Aktenzeichen 4 U 874/12).
Auch nach der erfolgreichen Reparatur sollten Sie regelmäßig die Fassade des Hauses auf Kratzspuren oder neue Beschädigungen überprüfen. Eine Daueraufgabe, die zum langfristigen Werterhalt ihres Eigenheimes beiträgt. Zusätzlich könnten Sie für die Wohngebäudeversicherung Tierbissschäden mit versichern.