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Mieterhöhung ohne Knatsch dank Staffel- und Indexmiete

Bildnachweis: I-Stock

Eine sichere Miete ist für einen Vermieter natürlich das A und O. Selbstverständlich ist ebenfalls ein wesentlicher Punkt, dass die Miete auch in Zukunft werthaltig bleibt und dass die Inflation, auch wenn sie derzeitig gering ist, nicht einen Teil der zukünftigen Miete verzehrt. Und gewiss müssen einige wichtige Fragen vor dem neuen Bezug der Wohnung geklärt werden, denn Sie als Eigentümer möchten sich ja nicht irgendwen ins Haus holen. Gerade beim Stichwort Mieterhöhung gibt es oft Reibereien zwischen Eigentümer und Mieter. Jeder Preisanstieg muss schließlich gerechtfertigt werden. Aber was tun, wenn in manchen Regionen kein Mietspiegel und keine Mietdatenbank existiert oder man die Miete ohne Stress erhöhen möchte. Hier bieten sich zwei Varianten an: die Staffel- und die Indexmiete.

Schritt für Schritt – die Staffelmiete

Im Mietvertrag wird vereinbart, wie hoch die Miete in den nächsten Jahren sein wird. Es gibt keine starren Vorschriften. Alles ist Verhandlungssache. Nur eines sollten Sie als Vermieter beachten: Es darf nur alle 12 Monate einmal erhöht werden. Die Aufstockung kann beispielsweise 20,- EUR, 50,- EUR oder mehr pro Monat betragen. Der Vorteil hierbei ist, dass die Staffelmiete Sicherheit für beide Seiten verspricht. Der Mieter kann mit seinen Finanzen von vorn herein für die nächsten Jahre kalkulieren und wird nicht mit Mietsteigerungen „überrascht“. Er weiß also, was auf ihn zukommt. Und der Eigentümer geht möglichen Streitigkeiten aus dem Weg, da alles vor Unterzeichnung des Mietvertrages im gegenseitigen Einvernehmen geregelt worden ist.

Die Indexmiete

Im Gegensatz zur Staffel- ist die Indexmiete nicht auf einen bestimmten Betrag festgelegt. Zwar gibt es einen Basispreis, jedoch richtet sich die Endsumme nach dem sogenannten Verbraucherpreisindex. Dieser wird von dem Statistischen Bundesamt ermittelt. Er „[…]misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden.“(Quelle: Statistisches Bundesamt) Nun ist diese Definition sehr trocken. Einfach gesagt: Verändert sich der Verbraucherpreisindex, passt sich die Miete dementsprechend an. Für Vermieter rentiert sich diese Vorgehensweise insoweit, dass sie sich nicht mehr mit dem Mietspiegel auseinander setzen müssen. Auch hier gilt, dass innerhalb von 12 Monaten nur einmal erhöht werden darf. Die Änderung muss auf jeden Fall schriftlich mitgeteilt werden.

Beide Mietarten sind für jeden leicht nachzuvollziehen und schließen eine willkürliche Mieterhöhung aus. Denn nicht überall ist ein Mietspiegel vorhanden. Mieter und Vermieter können nur profitieren, da jeder von Anfang an weiß, worauf er sich einlässt und somit Streitigkeiten vermieden werden.

Ulrike Thomalla | TOP-Immobilien
Ulrike Thomalla

Über die Autorin

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