Sie zahlen keine Miete, verwüsten die Wohnung und sind ganz schwer los zu werden. Die Rede ist von Mietnomaden. Professionelle Betrüger, die von Wohnung zu Wohnung ziehen. Mit der verabscheuungswürdigen Absicht, keine Miete zu zahlen. Ohne gerichtliche Maßnahmen besteht kaum eine Chance, die Mieter vor die Tür zu setzen. Da der Gerichtsprozess häufig sehr langwierig ist, und der Vermieter oftmals auf den Kosten sitzen bleibt, wird der Rechtsweg gescheut. Die Dunkelziffer ist dementsprechend sehr hoch. Fatal: die hinterlistigen Mieter treten nicht selten sehr seriös auf, d.h. sie kommen im Anzug daher und legen brav Bürgschaften sowie Gehaltsabrechnungen vor – die natürlich gefälscht sind.
Verbesserter Rechtsschutz für Vermieter
Die „Berliner Räumung“ hat eine rechtliche Grundlage bekommen, die quasi der Praxis entsprungen ist. Das ursprüngliche Verfahren einer Zwangsvollstreckung lief wie folgt ab: Der Gerichtsvollzieher ließ das Türschloss auswechseln, räumte dem Vermieter den Besitz an der Wohnung ein, beauftragte ein Umzugsunternehmen, das die Habseligkeiten des Mieters verpackte, abtransportierte und einlagerte. Der Nachteil bei dieser Handhabe war, dass der Vermieter in Vorkasse gehen musste. Da Mietnomaden natürlich zumeist mittellos sind, blieb der Eigentümer auf seinen Kosten schlichtweg sitzen.
Nach der Mietrechtsreform ist es jetzt so, dass der Gerichtsvollzieher lediglich das Türschloss austauschen lässt und den Mieter vor die Tür setzt. Etwaige Kosten für den Transport und die Einlagerung der Möbel ect. entfallen.
Nun kann es im ungünstigen Fall vorkommen, dass nicht der eigentliche Mieter, dem das Räumungsurteil gilt, die Tür öffnet, sondern eine dem Vermieter völlig unbekannte Person, die in der Konsequenz keinen Räumungstitel erhalten hat. Damit kann die Räumung leider nicht durchgesetzt werden. Aber mit der Mietrechtsreform 2013 wurde auch der § 940a Abs. 2 ZPO neu eingeführt. Mit diesem Gesetz kann das Gericht mittels einer einstweiligen Verfügung einen Auszug gegen solche Personen nachträglich anordnen. Vorausgesetzt, diese wohnen ebenfalls in der Wohnung.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet…
Bei einem potentiellen Mieter sollten Vermieter ausnahmsweise mal nicht auf ihr Bauchgefühl hören, sondern sachlich abwägen. Anhand des Personalausweises kann die Richtigkeit der Angaben im Mieterfragebogen überprüft werden. Es ist empfehlenswert, sich die Gültigkeit, die ausstellende Behörde sowie die Nummer des Ausweises zu notieren. Des Weiteren kann eine SCHUFA – Auskunft verlangt werden, um sicher zu gehen, dass der neue Mieter liquide ist. Zudem gibt es in einigen Bundesländern, z. B. in Berlin, die Möglichkeit, einen Nachweis über etwaige Mietrückstände beim Vormieter zu verlangen. Vor Mietnomaden ist man nie gefeit, aber man kann das Risiko mit einfachen Maßnahmen eindämmen und sich so vor bösen Überraschungen schützen.