Der Mieter kündigt ordentlich und fristgemäß und möchte einen Begehungstermin vereinbaren. Der Vermieter ist dann nicht verpflichtet, diesen gemeinsam mit dem Mieter wahrzunehmen.
In manchen Fällen kann es von Nutzen sein, wenn der Vermieter den Zustand der Wohnung alleine begutachtet. Er kann sich die Zeit nehmen, die er dafür benötigt und Konflikten vor Ort aus dem Weg gehen.
Das Protokoll, welches nach alleiniger Begutachtung erstellt wird, sollte dringend beinhalten, dass der Vermieter weitere Ansprüche aus dem Mietverhältnis, vor allem bezüglich der (möglicherweise schlechten) Entwicklung des Wohnungszustandes, geltend machen kann. Eine vorbehaltlose Rücknahme schließt im Allgemeinen das Recht auf beispielsweise die Beseitigung eventueller Mängel aus. Ansprüche erlischen mit einer Verjährungsfrist von 6 Monaten.
Miteinander geht es schneller
Eine gemeinsame Begehung hat den Vorteil, eventuelle Unstimmigkeiten und das weitere Vorgehen sofort abzuklären. Damit werden Saumseligkeiten verhindert und eine schnellere Weitervermietung begünstigt.
Wird bei dieser Gelegenheit ein Protokoll verfasst, ist ganz besonders auf den Inhalt zu achten. Sachverhalte, die nicht aufgenommen werden, werden als nicht vorhanden und damit nicht gültig angesehen. Umgekehrt sind die Dinge, die erwähnt werden, existent – selbst wenn sie gar nicht präsent sind.