Endlich ist der Frühling da. Und mit ihm sprießen die Osterglocken, Narzissen und Tulpen aus dem Boden. Alles grünt und blüht, sobald die Tage länger und wärmer werden. Manches wächst sogar so sehr, dass Hobbygärtner Bäume, Sträucher und andere Gewächse wieder in Form bringen müssen. Doch wann ist die richtige Zeit für den Beschnitt?
Es kommt darauf an
Möchten Sie nur einen Formschnitt durchführen oder das Gehölz radikal zurück stutzen? Für letztere Variante wäre der Winter besser geeignet. Die Äste sind noch so gefroren, dass kein Harz austreten kann. Zum anderen sind Sie sogar laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dazu verpflichtet, das radikale Beschneiden von März bis September zu unterlassen. Kleine Schönheitsarbeiten hingegen können den ganzen Sommer über durchgeführt werden (§ 39 BNatSchG).
Ausnahmeregelung
Für viele Gesetze gibt es ebenso viele Ausnahmen, so auch in diesem Fall. Die zuständige Behörde kann einen radikalen Beschnitt anordnen oder zulassen. Das kann dann geschehen, wenn beispielsweise ein bestimmter Mindestabstand der Hecke zum Nachbargrundstück nicht eingehalten wird. Gleiches gilt für die Höhe der Gehölze. In jedem Bundesland variieren die Maßgaben. Wer unsicher ist, kann bei der Stadt oder Gemeindeverwaltung nachfragen.
Naturschutz
Der gesetzlich vorgegebene Zeitraum März bis September orientiert sich an den Brutzeiten von Vögeln, die ihre Nistplätze oft in Hecken oder ähnlichen Gehölzen bauen. Darum sind Gartenfreunde dazu angehalten behutsam beim Beschneiden vorzugehen.
Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro drohen. Kommt hinzu, dass tatsächlich wild lebende Tiere oder deren Nester beeinträchtigt werden, kann eine Strafe von bis zu 50.000 Euro anstehen. Wer jedoch seine Hecke nur in Form bringen möchte, hat selbstverständlich nichts zu befürchten.