Trotzdem man den Bund für’s Leben geschlossen hat, kann es unter unglücklichen Umständen passieren, dass am Ende doch jeder seiner Wege geht. Die gemeinsamen Besitztümer, welche während der Ehe erworben wurden, werden von nun an durch zwei geteilt. Einfach für diejenigen, die zuvor einen Ehevertrag aufgesetzt haben. Schwieriger für jene, die sich ohne Vertrag auseinander setzen müssen, denn hier wird rein subjektiv entschieden wem was zusteht. Das kann im Streit enden – muss aber nicht. Zur Not beurteilt das Gericht bei wem die Kinder zukünftig leben, wer das Auto behalten darf oder wer in der gemeinsamen Wohnung verbleibt. Gerade in Städten wie Berlin mit akutem Wohnungsmangel ist die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung weiterhin leben darf und wer auszieht, besonders relevant. Natürlich spielt die finanzielle Situation ebenfalls eine wichtige Rolle.
Kann ich mir die Wohnung allein überhaupt leisten?
Wenn Sie diese Frage mit „ja“ beantworten können, kommt es darauf an, wer von Ihnen beiden stärker auf die Wohnung angewiesen ist. Haben Sie beispielsweise Kinder, die nicht aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen werden sollen und wachsen diese bei Ihnen auf, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie in Ihrer Wohnung bleiben dürfen. Bei einer Scheidung ist es egal wer im Mietvertrag steht, es kommt im Fall der Fälle darauf an, wer die gemeinsame Wohnung dringender benötigt. Der in der Wohnung verbleibende Ehepartner führt entweder das Mietverhältnis alleine fort oder tritt in den Mietvertrag des Ex-Partners ein. Die Bedingungen des Mietverhältnisses bleiben weiterhin bestehen.
Was passiert, wenn die Ehepartner zu keiner Einigung kommen?
Dann muss leider ein Gericht darüber entscheiden wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf. Sobald der Vermieter über das entsprechende Urteil Kenntnis erlangt oder die gerichtliche Entscheidung rechtskräftig wird, tritt der verbleibende Partner in den Mietvertrag ein.