Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, kommen Sie künftig an einen Energieausweis nicht ohne Weiteres vorbei. Denn ab dem 1. Mai 2014 wird es zur Pflicht, den Käufer oder den Mieter in spe, ungefragt bei einer Besichtigung über den Energieverbrauch mittels eines solchen Passes aufzuklären.
Energieausweis ist nicht gleich Energieausweis
Dieser existiert in zwei Varianten. Zum einen als Verbrauchsausweis, der sich nach dem Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren richtet. Die Kalkulation ist von dem Heizverhalten der Vormieter und den Witterungsverhältnissen abhängig. Der Ausweis kostet rund 50 Euro.
Zum anderen gibt es den Bedarfsausweis, der ausgehend von der Gebäudegröße, den genutzten Baumaterialien und der Anlagentechnik den Verbrauch feststellt. In diesem Fall ermittelt ein Fachmann anhand der Beschaffenheit des Gebäudes den Energiebedarf. Die Kennzahlen sind unabhängig von den Hausbewohnern und deren Nutzungsverhalten. Für diese Form zahlen Sie zwischen 300 und 400 Euro.
Vergleicht man die Abrechnungsarten bei beiden Ausweisen, so wird deutlich, dass der Energieverbrauch (laut Bundesbehörde für Bauwesen, 2011) bei der verbrauchsorientierten Variante oft um 24 bis 30 Prozent geringer dargestellt wird.
Bitte die Form wahren
Die Energiesparverordnung (EnEv) 2014 hat folgende Punkte festgelegt, die in einem Energieausweis enthalten sein müssen: Erstmal muss gesagt werden, um welche Form des Ausweises es sich handelt (bedarfs- oder verbrauchsorientiert). Dann sollten der Energiebedarf oder -verbrauch des Wohnhauses, die Heizart (Erdgas, Nah- und Fernwärme, Holzpellets), das Jahr, in dem das Haus gebaut wurde und die Effizienzklasse erwähnt werden. Diese Norm bezieht sich aber nur auf die neuen Energieausweise, welche nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt werden.
Nun können Sie sich nicht immer aussuchen, welche Art des Energieausweises Sie verwenden dürfen. Die EnEv sieht folgende Regelung vor: Das Jahr 1977 ist ein wichtiger Knackpunkt. Wurde der Bauantrag für das Gebäude vor dem 1. November des besagten Jahres gestellt und hat es weniger als fünf Parteien, gilt der Bedarfsausweis. Ein Sonderfall besteht jedoch, wenn die Anforderungen der EnEv von 1977 bei Erbauung erfüllt oder das Haus nachträglich auf diesen Stand gebracht wurde. Dann besteht freie Wahl bezüglich des Energieausweises. Dies gilt ebenso für Immobilien ab fünf Parteien oder einem Hausbau ab dem Jahr 1978.
Woher bekomme ich den Energieausweis?
Den verbrauchsorientierten Ausweis erhalten Sie von den Energielieferanten. Der Bedarfsausweis kann nur von Fachleuten, die beruflich mit dem Baugewerbe zu tun haben, ausgestellt werden. Beispiele hierfür wären Architekten, Ingenieure oder Handwerksmeister mit zusätzlicher Ausbildung zum Energieberater. Eigentümerverbände können Ihnen diesbezüglich Empfehlungen geben. Beide Formen (Bedarfs- und Verbrauchsausweis) sind zehn Jahre lang gültig.
Eines noch…
Sollte der Pass dem Käufer nicht präsentiert werden, kann jener sich diesen erstellen lassen und die entstandenen Aufwendungen einklagen. Diese Handhabe kann für den Eigentümer erhebliche Geldbußen zur Konsequenz haben.