ivd, RDM, Berliner Volksbank

030 288 30 999
täglich 6:00 bis 22:00 Uhr


Schreiben Sie uns

Unser TOP-Blog

Wir bieten eine Fülle an breit gefächerten Informationen und reichlich Fachwissen rund um die Immobilie. Speziell für Immobilieneigentümer.

Wespennest-Alarm

Bildnachweis: thinkstock (Bilder sind nur im redaktionellen Zusammenhang mit TOP-Immobilien GmbH verwendbar.)
Bildnachweis: thinkstock, Collage: Susanne Purol

Es summt und brummt im Sommer und es wird still gehalten oder schützend gewedelt: Die Wespen sind im Anmarsch und den meisten ist nicht wohl mit den Biestern. Nimmt die Anzahl der aggressiv anmutenden Flieger zu, befürchten viele ein Wespennest z. B. unter dem Dach. Bestätigt sich diese Annahme, wird ängstlich gerne sofort die Feuerwehr oder ein ausgebildeter Schädlingsbekämpfer gerufen.

Als Mieter stellen sich nun die Fragen: Darf ich das auch ohne Absprache mit meinem Vermieter tun? Und: Wer bezahlt das?

Nur wenn es sich um ein ausgesprochen großes Nest handelt oder akute Gefahr besteht, etwa bei einer lebensbedrohlichen Allergie gegen Stiche, kann der Mieter eigenmächtig handeln. Ansonsten muss er, wenn möglich,  seinen Vermieter informieren, der nun die notwendigen Schritte einleitet. Tut jener dies nicht innerhalb einer die Lage entspannenden Frist, kann wiederum der Mieter zum eigenen Schutz agieren.

Die Kosten trägt …

in nahezu allen Fällen der Vermieter. Allerdings müssen diese in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlich existierenden Gefahr stehen. Ansonsten wird doch der Mieter in die Pflicht genommen. Ein Entfernen des Wespennestes durch den Kammerjäger beläuft sich auf  ca. 100 bis 200 Euro. Inwieweit die Feuerwehr ihre Hilfe in Rechnung stellt, liegt im Ermessen der Gemeinde.

Eine Abrechnung über Betriebskosten, die ausschließlich die regelmäßige Schädlingsbekämpfung beinhaltet,  ist nicht möglich. Die Beseitigung des Nestes stellt „eine selten erforderliche Maßnahme“ dar, so das Amtsgericht München. Deshalb muss sie  nicht wiederholt ergriffen werden (AZ: 412 C 32370/10).

Ulrike Thomalla | TOP-Immobilien
Ulrike Thomalla

Über die Autorin

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.

At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

Weitere Beiträge

Finanzierungsservice

Los

Zinsrechner

Los

Kontakt

Los

Newsletter

Los
Kontakt
Logo TOP-Immobilien

Firmensitz Berlin-Spandau
Sandstr. 32
13593 Berlin
Telefon 030 / 288 30 999

Büro Strausberg
Telefon 03341 / 308 52 25

Büro Potsdam
Telefon 03382 / 74 11 555


Wir sind telefonisch erreichbar von 6:00 bis 22:00 Uhr an 7 Tagen der Woche.
Oder senden Sie uns eine Email.

Datenschutzeinstellungen

Für den funktionellen Betrieb unserer Website verwenden wir Cookies. Dazu zählen essentielle Cookies sowie solche, die uns bei der statistischen Auswertung der Website und der Vermarktung unserer Angebote helfen. Sie können hier selbst entscheiden, welche Cookie-Typen Sie zulassen möchten. Selbstverständlich können Ihre Sie Einwilligung jederzeit widerrufen, klicken Sie dazu bitte auf den Button "Cookie-Einstellungen" im Fuß der Website. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird hiervon nicht berührt. Mehr Informationen in unseren Datenschutzhinweisen.