Gründe für einen Umzug gibt es viele. Oftmals ist es der neue Job in einer anderen Stadt oder die zu klein gewordene Wohnung, weil sich langsam aber sicher Nachwuchs ankündigt. Vielleicht ist man auch einfach nur mit der Nachbarschaft oder der Wohnlage unzufrieden. Wie gesagt – Gründe gibt es viele. Doch sind diese Gründe ausreichend, um vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen?
Für gewöhnlich beträgt eine Kündigungsfrist drei Monate. Oft ist es so, dass der Mieter nicht so lange warten kann und auch nicht warten möchte. Er darf aus dem Mietvertrag vorzeitig ausscheiden, sobald er einen Nachmieter gefunden hat. Unter folgenden Voraussetzungen muss der Vermieter den neuen Nachmieter akzeptieren:
- Der Mieter zieht aufgrund des Berufs um. Er hat also einen berechtigten Grund den Mietvertrag zu kündigen.
- Der Kündigungsgrund des Mieters ist gewichtiger als das Interesse des Vermieters am Fortbestand des Mietverhältnisses.
- Der Nachmieter muss für den Vermieter annehmbar und bereit sein, den laufenden Vertrag zu übernehmen.
- Die verbleibende Mietlaufzeit muss mehr als drei Monate betragen.
- Dem Vermieter sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, um den Nachmieter überprüfen zu können.
- Der neue Mieter muss den Vermieter kontaktieren.
- Der Mieterwechsel muss unabhängig von der Person zumutbar sein.
Wenn alles mit dem vorgeschlagenen Mieter stimmt und die Chemie zwischen ihm und dem Vermieter ebenfalls in die richtige Richtung geht, warum dann den Vorschlag nicht akzeptieren?