Grundsätzlich können Vermieter dem Mieter nur kündigen, wenn dieser seinen Mietvertrag nicht erfüllt. Der Mieter jedoch hat das Recht, den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.
Verhält sich ein Mieter vertragswidrig, muss er gemahnt werden. Je nach Vertragsgestaltung, kann danach eine fristlose Kündigung in Frage kommen. Zieht der Mieter dennoch nicht aus, muss man gerichtlich gegen ihn vorgehen. Bis zum Auszug/Räumung können drei bis zwölf Monate vergehen.
Kündigungen wegen (tatsächlichem) Eigenbedarf (der genau zu begründen eventuell auch zu beweisen ist) sind immer möglich. Es gelten dann die gesetzlichen Kündigungsfristen (drei bis zwölf Monate) und in manchen Fällen noch zusätzliche Kündigungsschutzfristen (drei bis sieben Jahre).