Die Bewertung für das Finanzamt
Hier kann unter Umständen Geld gespart werden.
Grundsätzlich wird der Wert der Immobilie, für die diese sich derzeit am Markt unter normalen Bedingungen verkaufen lässt, zugrunde gelegt. Andere Vermögenswerte lassen wir außen vor. Der Hausrat in der Immobilie wird zum Zeitwert dazu gerechnet. Gleiches gilt für Schmuck oder Kunst, wobei hier u. U. durchaus ein höherer Wert angesetzt werden kann. Verbindlichkeiten werden abgezogen, das können z. B. Schulden, alle Arten von Verbindlichkeiten, geltend gemachte Pflichteilansprüche und die Kosten der Bestattung etc. sein. Der gesamte Nachlass wird in einem Nachlassverzeichnis zusammengefasst. Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Wert des vererbten Vermögens. Eine möglichst exakte Ermittlung des Nachlasswerts ist also nicht gerade unerheblich.