Die Erbschaftsteuererklärung
Was muss wem angezeigt werden?
Eine Erbschaftsteuererklärung hat jeder Erbe dem zuständigen Amtsgericht vorzulegen. Normalerweise (nicht immer) klärt das Finanzamt vorab, ob eine Steuerpflicht überhaupt in Frage kommen kann. Wenn Sie jedoch vom Finanzamt aufgefordert werden, die Erbschaftsteuererklärung abzugeben, benötigen Sie dazu ein Nachlassverzeichnis, in welchem alles aufgeführt sein muss, was zum Erbe gehört. Die im Verzeichnis gemachten Angaben sind verpflichtend.