Der gesetzliche Erbteil
Ist ähnlich wie der Pflichtteil.
Hier wird die Verteilung des Erbes geregelt, falls es kein Testament gibt oder ein unvollständiges oder ein (aus welchen Gründen auch immer) unwirksames Testament bzw. Erbvertrag vorliegt. Gesetzliche Erben sind die Verwandten des Verstorbenen und der Ehe-/eingetragener Lebenspartner. Die näher mit dem Verstorbenen verwandten Personen schließen weiter entfernt verwandte Personen von der Erbfolge aus. Sind beispielsweise Kinder vorhanden, so erben die Kinder und schließen in der Rangfolge weiter entfernte Verwandte (z. B. Eltern oder Geschwister des Verstorbenen) von der gesetzlichen Erbfolge aus.