Der Pflichtteil
Manch eine Person lässt sich nicht von der Erbschaft ausschließen.
Eine Person kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag individuell festlegen, wer erben soll. Somit könnten die gesetzlichen Erben ganz oder teilweise vom Erbe ausgeschlossen werden. Deshalb sichert der Pflichtteil per Gesetz dem überlebenden Ehepartner sowie den Kindern und Kindeskindern des Verstorbenen einen Teil des Erbes zu. Sollten keine Kinder vorhanden sein, steht den Eltern des Verstorbenen der Pflichtteil zu. Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.