ivd, RDM, Berliner Volksbank

030 288 30 999
täglich 6:00 bis 22:00 Uhr


Schreiben Sie uns

Schenkungen vor dem Todesfall des Erblassers

Hier wird geregelt wie dies berücksichtigt wird.

Schenkungen bieten die Möglichkeit einem Begünstigten schon zu Lebzeiten einen Teil des Vermögens, das später einmal vererbt werden soll, zukommen zu lassen. Um eine Umgehung des Erbrechts zu vermeiden, sieht das Gesetz in diesen Fällen Einschränkungen vor, sodass der Pflichtteil des Erbberechtigten nicht geschmälert werden kann, z. B. durch eine Schenkung kurz vor dem Tod des Erblassers.

Sind Schenkungen erfolgt, die den Pflichtanteil des Erben betreffen, so hat dieser pflichtteilberechtige Erbe das Recht auf eine Ergänzung seines Pflichtteils. Das Erbe wird um den Betrag erhöht, der verschenkt wurde, wobei der Betrag sich durch Ablauf von Fristen verringern kann. Grundsätzlich wird eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Tod zu 100 % dem Erbvermögen zugerechnet. Das zu vererbende Vermögen wird also so behandelt, als ob eine Schenkung nicht vollzogen worden wäre. Je länger die Schenkung zurückliegt, desto geringer ist der Betrag der dem Nachlass zugerechnet wird.


Berücksichtigung von Schenkungen zur Ergänzung des Pflichtteils

Schenkung erfolgt innerhalb des Berücksichtigung der Schenkung zu
ersten Jahres vor dem Erbfall 100 %
zweiten Jahres vor dem Erbfall 90 %
dritten Jahres vor dem Erbfall 80 %
vierten Jahres vor dem Erbfall 70 %
fünften Jahres vor dem Erbfall 60 %
sechsten Jahres vor dem Erbfall 50 %
siebten Jahres vor dem Erbfall 40 %
achten Jahres vor dem Erbfall 30 %
neunten Jahres vor dem Erbfall 20 %
zehnten Jahres vor dem Erbfall 0 %
elften Jahres oder früher vor  dem Erbfall keine Berücksichtigung

Der Pflichtteilberechtigte kann von den beschenkten Personen Auskunft über die Höhe und den Zeitpunkt der Schenkung verlangen.

Finanzierungsservice

Los

Zinsrechner

Los

Kontakt

Los

Newsletter

Los
Kontakt
Logo TOP-Immobilien

Firmensitz Berlin-Spandau
Sandstr. 32
13593 Berlin
Telefon 030 / 288 30 999

Büro Strausberg
Telefon 03341 / 308 52 25

Büro Potsdam
Telefon 03382 / 74 11 555


Wir sind telefonisch erreichbar von 6:00 bis 22:00 Uhr an 7 Tagen der Woche.
Oder senden Sie uns eine Email.

Datenschutzeinstellungen

Für den funktionellen Betrieb unserer Website verwenden wir Cookies. Dazu zählen essentielle Cookies sowie solche, die uns bei der statistischen Auswertung der Website und der Vermarktung unserer Angebote helfen. Sie können hier selbst entscheiden, welche Cookie-Typen Sie zulassen möchten. Selbstverständlich können Ihre Sie Einwilligung jederzeit widerrufen, klicken Sie dazu bitte auf den Button "Cookie-Einstellungen" im Fuß der Website. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird hiervon nicht berührt. Mehr Informationen in unseren Datenschutzhinweisen.