Das Testament
Manch ein Verstorbener war zu Lebzeiten vorausschauend.
Ein Testament ist der letzte Wille einer Person. Es wird darin geregelt was mit dem Vermögen des Verstorbenen geschehen soll. Es ist eine Art Verteilungsplan, der festlegt, wer wieviel des Erbes erhält. Es ist jederzeit widerrufbar und es gibt verschiedene Formen des Testaments. Ist ein Testament nicht vorhanden, wird die Verteilung des Erbes durch die gesetzliche Erbfolge geregelt.
Enterben ist zulässig, doch der Enterbte hat immer Anspruch auf seinen ihm eventuell zustehenden Pflichtteil. Der Pflichtteil steht ausschließlich Kindern, Eltern und dem Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner des Erblassers zu. Diese Personen können nicht ausgeschlossen werden.