Wurde die Immobilie finanziert?
Wer übernimmt die Kreditraten während und nach der Scheidung?
Der ganz normale Fall: Vor Jahren wurde gemeinsam ein Haus gekauft das über eine Bank finanziert wurde. Beide Ehegatten haben üblicherweise dafür einen Kreditvertrag unterschrieben und es sind immer noch die Raten des Kredits zu bedienen. Beide haften und der Bank ist es völlig egal, ob einer der beiden noch im Haus wohnt, die Scheidung gerade läuft oder man schon genschieden ist. Haben beide den Darlehensvertrag unterschrieben, haften beide. Dabei bleibt es, denn im Normalfall haben die Eheleute der Bank gegenüber eine gemeinsame Gesamtschuld, was nichts anderes heißt, dass jeder der beiden Ehegatten in voller Höhe der Restschuld vom Kreditinstitut in Anspruch genommen werden kann. Ist die Schuld bezahlt, hat der zahlende Partner einen Anspruch auf Ausgleich an den nichtzahlenden.
Was den Ausgleich anbelangt, können die Parteien völlig individuelle Vereinbarungen treffen.
Wenn einer der Partner finanziell nicht in der Lage ist, dem anderen einen Ausgleich zu zahlen, entbindet ihn dies nicht der Zahlungspflicht. Das Gericht anerkennt Zahlungsunfähigkeit nicht als Grund an.
Nicht immer ist es zwangsläufig so, dass der eine Partner für die Schulden des anderen Partners haftet. Die Mithaftung des Ehegatten ist sittenwidrig, wenn schon beim Abschluss des Kreditvertrags zu erkennen oder zu vermuten war, dass der mitverpflichtete Ehepartner nicht seinen diesbezüglichen Verpflichtungen nachkommen kann. Das passiert oft dann, wenn die Bank die Ehefrau, die weder über Vermögen noch über ausreichende Einkünfte verfügt, mit unterschreiben lässt. Das zu prüfen wäre die Aufgabe eines Juristen, der sich mit der Scheidungssache vertraut machen muss.