Der Zugewinnausgleich wird verweigert
Ist das wirklich zulässig?
Es kann passieren, dass einem Ehepartner das Recht den Zugewinnausgleich zu verweigern zusteht. Einer der Partner muss vor dem Familiengericht schlüssig darlegen, dass der Zugewinnausgleich „dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widerspricht“. Die Anwendung dieses Vorgangs ist jedoch sehr eingeschränkt, nur in begründeten Einzelfällen lässt das Gericht Kürzung oder Verweigerung des Zugewinnausgleichs zu, es müssen schwerwiegende Gründe sein.