Spekulationssteuer
Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren (Spekulationsfrist) nach Erwerb verkauft und dabei ein Gewinn erzielt, fällt Spekulationssteuer an. Ausschlaggebend für den Beginn der Spekulationsfrist ist ausschließlich das Datum des Notarvertrages. Der Tag der Grundbucheintragung, der Übergabetermin und die Zahlungsdaten des Kaufpreises spielen hierbei keine Rolle.
Der Spekulationsgewinn ist der Verkaufspreis abzüglich Einkaufspreis plus beim Finanzamt geltend gemachter Abschreibungen. Wie viel Steuern Sie zahlen müssen, hängt zum einen von der Höhe des Wertzuwachses und zum anderen von Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz ab.
Eine Möglichkeit die Steuer zu sparen, wäre die private Nutzung. So müssen Sie mindestens zwei Jahre in der Immobilie gewohnt haben. Ab dem dritten Jahr müssten Sie dann bei einem Verkauf keine Spekulationssteuer zahlen. Bewohnen Sie nicht selbst die Immobilie, sondern nur Ihre Kinder, fällt ebenfalls keine Spekulationssteuer bei einem Verkauf an. Dieses gilt allerdings nur, wenn Ihre Kinder noch Kindergeld erhalten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Spekulationssteuer fällt immer dann an, wenn Gewinn beim Verkauf erzielt wird
- Spekulationsfrist beträgt zehn Jahre
- drei Möglichkeiten die Spekulationssteuer einzusparen:
- 10-Jahres-Frist verstreichen lassen
- Immobilie für mindestens zwei Jahre selbst bewohnen, ab dem dritten Jahr steuerfrei verkaufen
- nicht Sie sondern die Kinder bewohnen die Immobilie für mind. zwei Jahre, ab dem dritten Jahr steuerfrei verkaufen, Voraussetzung hierbei ist der Erhalt des Kindergeldes für diesen Zeitraum
Unsere Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf private „Wohn-Immobilien“. Alle Angaben sind ohne Gewähr.